Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 06.10.2010

§ 1 Geltungsbereich

Zwischen Lieferer und Besteller gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie zur Verwendung im Geschäfts-verkehr gegenüber Unternehmer“ ZVEI in der aktuellsten Fassung und die nachfolgenden Ergänzungen, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen ge-troffen werden.

§ 2 Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Zusagen von

Vertretern bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Mindestbestellwert

Der Mindestbestellwert liegt bei 100 Euro.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Der Kauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Erfüllung seitens des Bestellers, verbleibt die Lieferung im Eigentum des Lieferers.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, gilt grundsätzlich Vorkasse 70% - 30% 14 Tage nach Erhalt der Lieferung.

§ 6 Gewährleistung/ Garantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Darüber hinaus gewährt der Lieferer die Garantie von 3 Jahren auf alle Elektroteile sowie 5 Jahre auf den LED-Chip.

§ 7 Sachmängel

Gemäß Abschnitt VIII des ZVEI haftet der Lieferer für Sachmängel, sofern die Ursache hierfür im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Handhabung. Ansprüche gelten nur für Originalprodukte mit Quellennachweiß (Beleg) im ungeöffneten Zustand (Garantiesiegel, Siegellack).

§ 8 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller über:

(1) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert;

(2) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.

§ 9 Ersatz-/Austauschlieferung

Bei Vorablieferung hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass über die zu tauschende Ware eine Rücksendung erfolgt. Ein Wareneingang in unserem Haus hat spätestens 14 Tage nach Lieferscheindatum zu erfolgen. Sollten wir keinen Wareneingang verzeichnen können, erfolgt eine Berechnung zu den hinterlegten Konditionen.

§ 10 Lieferverzug

Für Lieferverzögerung ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Leihgaben

Leihgaben zu Bemusterungszwecken werden, wenn überhaupt mit einer Rücksendefrist von 30 Tagen versendet. Wird die Leihgabe innerhalb dieser Frist nicht zurück gesendet, erfolgt zunächst ein telefonischer oder schriftlicher Hinweis. Erfolgt dann keine Rücksendung, findet eine Berechnung zu den hinterlegten Konditionen statt.

§ 12 Rücksendungen

Rücksendungen werden nur als freigemachte Sendungen angenommen und nur unter Angabe der Gründe bearbeitet.

§ 13 Prüfung der Ware

Der Besteller hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Fehler, Falschlieferungen und andere Mängel zu untersuchen. Dabei sind unsere Gerbrauchs- und Montageanweisungen zu beachten. Etwaige Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang beim Besteller oder der vom Besteller angegebenen Anlieferstelle schriftlich bei uns eingegangen sein. Treten versteckte Mängel ggf. auch nach Weiterverarbeitung oder beim Kunden des Bestellers auf, so sind wir ebenfalls unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Grundsätzlich ist uns innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt im Besonderen für die Geltendmachung von Aufwendungen des Bestellers oder von ihm beauftragter Dritter ohne uns die Mängelrüge vorher schriftlich mitgeteilt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben zu haben. Der Käufer ist verpflichtet, uns bei der Behebung des Mangels zu unterstützen.

§ 14 Verletzung der Zahlungspflicht

Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es gesonderten Verzuges bedarf.

§ 15 Forderungsabtretung

Der Lieferant ist berechtigt, seine Forderung aus Lieferung und Leistung zu Finanzierungszwecken abzutreten.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Hamburg.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

Hotline 040 | 8 99 09 - 150

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