Förderungen für die Erneuerung von Straßenbeleuchtung für Gemeinden und Kommunen können noch bis zum 30. März 2012 beim BMU
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass in Hinblick auf die Einsparung von CO2 ein Wert von mindestens 60% im Vergleich zu bestehenden Anlagen erreicht wird.
Fragen Sie hierzu die Fachberater von ARTEKO, die Ihnen entsprechende Berechnungen erstellen können.
Weitere Bedingungen des BMU sind:
Daneben gibt es weitere Finanzierungs-Programme des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit ähnlichen Grundvoraussetzungen. Diese zielen besonders auf die Stadtquartiere in größeren Städten, bespielsweise das Förderprogramm mit der Kennnummer 432 und 215/216.
Hierbei steht die gesamte Energieeffizienz im Vordergrund, LED-Beleuchtung mit dazuzurechnen ist hierbei sinnvoll.
Wie bei allen Fragen rund ums neue Licht stehen Ihnen die ARTEKO-Fachberater gern hilfreich beiseite.
Ressourcen schonen und die kommunale und regionale Finanzkraft wieder stärken – das ist eine sichere Investition.
ARTEKO-Straßenbeleuchtung finden Sie HIER.
Sie können weitere Informationen auch direkt auf den Internetseiten der Ministerien bzw. der KfW erhalten: Zur KfW oder zum BMU.
In der folgenden Beispieltabelle zeigen wir Ihnen
einen eindrucksvollen Vergleich:
Sie sehen, wieviel Kosten eingespart werden können
(auf die jeweilige Lebensdauer der Leuchtmittel bezogen).
Diese oben gezeigten Einsparungen überzeugen wirklich, aber nicht immer ist der Spielraum für Investitionen in eine energieeffiziente Zukunft gegeben. Daher bieten wir Ihnen eine liquiditätsschonende Finanzierung an.
Diese stimmen wir individuell nach Ihren Bedürfnissen ab. Sprechen Sie uns an!
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gern auch in Ihrem Hause.

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